1/ABPR XXII. GP

Eingelangt am: 25.02.2003

          REPUBLIK  ÖSTERREICH
DER  PRÄSIDENT  DES   NATIONALRATES

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Februar
2003 an den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1.      In  welcher  Höhe  wurde  mit Stichtag  31.12.2002  die  Einstellungspflicht  gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:

1. Personalstand insgesamt:          2.303

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte              _21.

2.282

3. Ermittelte Pflichtzahl (2282 / 25)       91
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte         21

hiervon doppelt anrechenbar                      9                                      _30

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT           - 61"

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass ich kein Ministerium leite. Für den Fall, dass in
der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage die Behörde Parlamentsdirektion gemeint
ist, führe ich aus:

Berechnung der Beschäftigungspflicht laut angeführtem Beispiel per 31.12.2002:

1. Personalstand der Parlamentsdirektion gem. § 4 Abs. 1 BEinstG:                           347

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                                                             11

336

3. Ermittelte Pflichtzahl (336/25)                                                                                   13
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte         11

hiervon doppelt anrechenbar                   _3                                                                14

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT         + 1