1/ABPR XXII. GP
Eingelangt am: 25.02.2003
REPUBLIK ÖSTERREICH
DER PRÄSIDENT DES NATIONALRATES
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR, Kolleginnen und
Kollegen haben am 5. Februar
2003 an den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend
Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. In welcher
Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2002
die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte _21.
2.282
3.
Ermittelte Pflichtzahl (2282 / 25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppelt anrechenbar 9 _30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass ich kein
Ministerium leite. Für den Fall, dass in
der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage die Behörde Parlamentsdirektion
gemeint
ist, führe ich aus:
Berechnung der Beschäftigungspflicht laut angeführtem Beispiel per 31.12.2002:
1. Personalstand der Parlamentsdirektion gem. § 4 Abs. 1 BEinstG: 347
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 11
336
3.
Ermittelte Pflichtzahl (336/25)
13
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 11
hiervon doppelt anrechenbar _3 14
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT + 1