14/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
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Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordnete Theresia HAIDLMAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November
2003 an den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend behinderten-
benachteiligende Bestimmungen gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Nach Einsichtnahme in den von den Fragestellern/innen genannten Gesamtbericht der
„Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenach-
teiligender Bestimmungen" kann ich mitteilen, dass keine der darin angeführten Rechts-
normen in meinen Zuständigkeitsbereich fällt.

Wie ich bereits in früheren Anfragebeantwortungen zu diesem Themenkomplex betont habe,
ist die Parlamentsdirektion stets bemüht, in ihrem Bereich Benachteiligungen behinderter
Menschen zu vermeiden oder zu reduzieren. In diesem Zusammenhang erfolgte
beispielsweise die Gestaltung der automatisierten Parlamentseingänge unter Sicht des
Denkmalschutzes in behindertengerechter Form und wurden die Aufzüge - soweit dies
baulich möglich war - behindertengerecht ausgestaltet.

Weitere Anregungen zur Beseitigung von allenfalls vorhandenen Benachteiligungen von Be-
hinderten nehme ich jederzeit gerne entgegen.