26/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsident des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Dr. Christian Puswald, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Februar
2005 an den Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 27/JPR betreffend
„Geldeintreiberei" bei Parlamentsbesuchern gerichtet.

Diese beantworte ich wie folgt:

Vor einigen Monaten wurde der Parlamentsdirektion auf indirektem Weg bekannt, dass in
Einzelfällen die von Ihnen genannte Anwaltskanzlei Inhaber von Fahrzeugen, die ihr KFZ vor
der Garageneinfahrt - nicht wie in der Anfrage angeführt dem Hauseingang - dieser
Anwaltskanzlei abstellten, mit Besitzstörungsklagen belangt hatten. Damals wurde insbe-
sondere darauf hingewiesen, dass die Garageneinfahrt nicht als solche gekennzeichnet sei.
Ich habe dies überprüfen lassen, wobei festgestellt wurde, dass der Gehsteig abgeschrägt
ist, aber zum damaligen Zeitpunkt keine Tafel darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine
Garageneinfahrt handelt.

Die Parlamentsdirektion hat daraufhin mit der zuständigen Hausverwaltung Kontakt aufge-
nommen. Die Garageneinfahrt wurde dann wieder entsprechend gekennzeichnet. Ein noch-
maliges Ersuchen an die Hausverwaltung war notwendig, da die Kennzeichnung der Einfahrt
kurze Zeit später wieder demontiert war. Spätere Fälle einer Besitzstörungsklage in diesem
Zusammenhang wurden mir nicht mehr bekannt, sodass auch keine Schritte seitens des
Parlaments zu erfolgen hatten.

Da es sich bei der genannten Fläche um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, kann die
Parlamentsdirektion auch in Zukunft nur die Inhaber von Wagenkarten und Tagespark-
scheinen intern darauf aufmerksam machen, dass man beim Abstellen des KFZ am be-
sagten Ort mit einer Besitzstörungsklage rechnen muss. Andere Parlamentsbesucher sollten


in der Zeit zwischen 08.00 und 17.30 Uhr ihr KFZ in diesem Bereich ohnehin nicht abstellen,
da es sich um Parkplätze handelt, die für Inhaber von Wagenkarten und Tagesparkscheinen
reserviert sind. Auch sollte ein abgeschrägter Gehsteig KFZ-Lenker eigentlich schon darauf
hinweisen, dass ein Abstellen des KFZ dort möglicherweise mit unangenehmen Folgen
verknüpft sein könnte. Ein jetzt durchgeführter Augenschein hat im übrigen ergeben, dass
die Garageneinfahrt derzeit durch ein großes Schild „Ausfahrt freihalten" gekennzeichnet ist.