3/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DER PRÄSIDENT DES NATIONALRATES

A N F R A G E B E A N T  W O R T U N G

Die Abgeordneten Gerhard REHEIS, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Mai 2003 an
den Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 3/JPR betreffend Kunstobjekte
der Österreichischen Galerie Belvedere gerichtet.

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

ad 1. und 2.:

Entsprechend einem Akt vom 17. Jänner 1949 dürfte das Bild Alfred Zoff „Belgische Land-
schaft" in Folge schwerer Kriegsschäden am Parlamentsgebäude vernichtet worden sein.

Das Bild des Malers Viktor Scharff „Holländischer Fischer" wurde bei einer Revision im Jahr
1949 im Parlamentsgebäude vorgefunden, ist seither verschollen. Mit Schreiben vom März
1981 wurde dies der Österreichischen Galerie seitens der Parlamentsdirektion bekannt ge-
geben. Gleichzeitig wurde um Inventarberichtigung ersucht.

Über die Werke von Anton Hlavacek „Gegend in der Rheinpfalz" und L.E. Petrovitz „Urwald
in Kubain" liegen in der Parlamentsdirektion keinerlei Aufzeichnungen vor. Auch die im Jahre
1956 nach der RIM aufgestellten Inventarverzeichnisse sind ohne diesbezügliche Vermerke.

Festgehalten wird, dass bereits am 29. August 2000 eine Begehung der Parlamentsräum-
lichkeiten durch Mitarbeiter der Österreichischen Galerie stattfand.

 

ad  3.:

Die Parlamentsdirektion hat im Jahr 2001 eine Inventur sämtlicher in den Parlamentsgebäu-
den befindlichen Kunstwerke durchgeführt. Im Zuge dessen wurde eine Bilderinventardaten-
bank eingerichtet, wobei die Werke digital erfasst wurden.

Die Datenbank wird hinsichtlich Entlehnungen, Rückstellungen und Verbringungen laufend
von der Wirtschaftsstelle aktualisiert und einmal jährlich wird eine Inventur durchgeführt.


 

Weiters dürfen seit dem Jahr 2001 Entlehnungen von Kunstwerken, für die die Parlaments-
direktion die Haftung übernimmt, ausschließlich über die Parlamentsdirek-
tion/Wirtschaftsstelle erfolgen. Bis dahin wurden Direktentlehnungen von Abgeordneten, Mit-
arbeitern des Hauses und der parlamentarischen Klubs, sowie Abgeordneten-Mitarbeitern
ohne Verständigung der Parlamentsdirektion vorgenommen.

ad 4.:

Von den 596 dauernd in den Parlamentsgebäuden ausgestellten Kunstwerken befinden sich
264 im Eigentum der Parlamentsdirektion, 332 sind Leihgaben. Die Hängung bzw. Aufstel-
lung von Kunstwerken wird von geschultem hauseigenen Personal jeweils in Absprache mit
dem Leihgeber nach deren Richtlinien/Anweisungen vorgenommen.

ad 5.)

Für die Ausstellung von Kunstgegenständen in den Parlamentsgebäuden wird keine
Nutzungsgebühr entrichtet, da es sich hiebei ausdrücklich um unentgeltliche Leihgaben han-
delt.

ad 6.)

In den letzten zwei Jahren wurden 64 Kunstwerke retourniert. An den Kunstwerken selbst

gab es keine Beschädigungen, zwei Rahmen mussten erneuert werden.