3/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
DER PRÄSIDENT
DES NATIONALRATES
A N F R A G E B E A N T W O R T U N G
Die Abgeordneten Gerhard REHEIS, Kolleginnen und Kollegen
haben am 23. Mai 2003 an
den Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 3/JPR betreffend
Kunstobjekte
der Österreichischen Galerie Belvedere gerichtet.
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
ad 1. und 2.:
Entsprechend einem Akt vom 17. Jänner 1949 dürfte das Bild
Alfred Zoff „Belgische Land-
schaft" in Folge schwerer Kriegsschäden am Parlamentsgebäude vernichtet
worden sein.
Das Bild des Malers Viktor Scharff „Holländischer
Fischer" wurde bei einer Revision im Jahr
1949 im Parlamentsgebäude vorgefunden, ist seither verschollen. Mit Schreiben
vom März
1981 wurde dies der Österreichischen Galerie seitens der Parlamentsdirektion
bekannt ge-
geben. Gleichzeitig wurde um Inventarberichtigung ersucht.
Über die Werke von Anton Hlavacek „Gegend in der
Rheinpfalz" und L.E. Petrovitz „Urwald
in Kubain" liegen in der Parlamentsdirektion keinerlei Aufzeichnungen vor.
Auch die im Jahre
1956 nach der RIM aufgestellten Inventarverzeichnisse sind ohne diesbezügliche
Vermerke.
Festgehalten wird, dass bereits am 29. August 2000 eine
Begehung der Parlamentsräum-
lichkeiten durch Mitarbeiter der Österreichischen Galerie stattfand.
ad 3.:
Die Parlamentsdirektion hat im Jahr 2001 eine Inventur
sämtlicher in den Parlamentsgebäu-
den befindlichen Kunstwerke durchgeführt. Im Zuge dessen wurde eine
Bilderinventardaten-
bank eingerichtet, wobei die Werke digital erfasst wurden.
Die Datenbank wird hinsichtlich Entlehnungen,
Rückstellungen und Verbringungen laufend
von der Wirtschaftsstelle aktualisiert und einmal jährlich wird eine Inventur
durchgeführt.
Weiters dürfen seit dem Jahr 2001
Entlehnungen von Kunstwerken, für die die Parlaments-
direktion die Haftung übernimmt, ausschließlich über die Parlamentsdirek-
tion/Wirtschaftsstelle erfolgen. Bis dahin wurden Direktentlehnungen von
Abgeordneten, Mit-
arbeitern des Hauses und der parlamentarischen Klubs, sowie
Abgeordneten-Mitarbeitern
ohne Verständigung der Parlamentsdirektion vorgenommen.
ad 4.:
Von den 596 dauernd in den
Parlamentsgebäuden ausgestellten Kunstwerken befinden sich
264 im Eigentum der Parlamentsdirektion, 332 sind Leihgaben. Die Hängung bzw.
Aufstel-
lung von Kunstwerken wird von geschultem hauseigenen Personal jeweils in
Absprache mit
dem Leihgeber nach deren Richtlinien/Anweisungen vorgenommen.
ad 5.)
Für die Ausstellung von Kunstgegenständen
in den Parlamentsgebäuden wird keine
Nutzungsgebühr entrichtet, da es sich hiebei ausdrücklich um unentgeltliche
Leihgaben han-
delt.
ad 6.)
In den letzten zwei Jahren wurden 64 Kunstwerke retourniert. An den Kunstwerken selbst
gab es keine Beschädigungen, zwei Rahmen mussten erneuert werden.