42/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 17.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Der Präsident des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2006 an den
Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 45/JPR betreffend „seltsame Vorgänge
im freiheitlichen Parlamentsklub" gerichtet.

Zunächst möchte ich in Erinnerung rufen, dass dem Fragerecht gemäß § 89 GOG grundsätzlich
nur der gesetzmäßige Aufgabenbereich des Präsidenten des Nationalrates unterliegt. Die
Aufgaben des Präsidenten des Nationalrates sind im Geschäftsordnungsgesetz präzis umrissen:
er hat jedenfalls keine Generalkompetenz zur Wahrung von Recht und Ordnung in allen Fragen,
die irgendwie mit den Abgeordneten zum Nationalrat zusammenhängen. Er ist auch keine
Instanz der Strafrechtspflege, keine Disziplinarinstanz für Abgeordnete und ebensowenig
Rechtsschutzinstanz neben, über oder unter den Gerichten.

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Beurteilung von öffentlichen Erklärungen der Abgeordneten steht mir amtlich nicht zu. Meine
persönliche Meinung ist rechtlich unerheblich. Die Aufklärung von Vorwürfen, auch wenn sie


Abgeordnete betreffen, gehört nicht zu meinem gesetzlichen Wirkungsbereich.
Ich  nehme  im  übrigen  an,   dass  die  betroffenen  Abgeordneten  erforderlichenfalls  eine
Sachverhaltsdarstellung an die staatsanwaltschaftlichen Behörden übermitteln werden.  Die
Staatsanwaltschaft hat ebenfalls von den gegenständlichen öffentlichen Erklärungen Kenntnis
erlangt und wird das aus ihrer Sicht erforderliche unternehmen.

Zu Frage 3:

Nein.

Zu den Frage 4 und 5:

Mir ist bekannt, welche Abgeordnete bei der Konstituierung des Parlamentsklubs, die am Beginn
der GP erfolgte, den freiheitlichen Klub bildeten. Es sind dies die Abgeordneten:

Achleitner Elke Dipl.-Ing.
Bleckmann Magda Mag. Dr.
Bösch Reinhard Eugen Dr.
Bucher Josef
Fauland Markus
Hofmann Maximillian Dipl.-Ing.
Lichtenegger Elmar
Mittermüller Marialuise
Neudeck Detlev
Partik-Pabl
é Helene Dr.
Prinzhorn Thomas Dipl.-Ing.
Rosenkranz Barbara
Rossmann Mares
Scheibner Herbert
Scheuch Uwe Dipl.-Ing.
Walch Maximillian
Wattaul Anton
Wittauer Klaus

Für meinen gesetzmäßigen Wirkungsbereich ist nur erforderlich zu wissen, welche Abgeordnete
sich zu einem Parlamentsklub zusammengeschlossen haben. Daher ist mir auch bekannt,
welche Abgeordnete sich als Angehörige des Freiheitlichen Parlamentsklubs betrachten. Da die
Zugehörigkeit zu einer politischen Partei für meinen gesetzlichen Wirkungsbereich unbeachtlich


ist, unterliegen die Fragen 4 lit b, c und d sowie die Fragen 5 lit b, c und d nicht dem Fragerecht
gemäß § 89 GOG.

Zu Frage 6;

Die Prüfung dieser Frage gehört nicht zu den mir im GOG übertragenen Aufgaben und ist nicht
Gegenstand meiner Amtsführung.