44/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2006
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möglich.
Präsident des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen
und Freunde haben am 4. April 2006 an den
Präsidenten
des Nationalrates die schriftliche Anfrage 48/JPR betreffend Leistungen und
Beiträge nach dem
Bezügegesetz gerichtet.
Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1:
Dem Präsidenten des Nationalrates obliegt gemäß § 50 Bezügegesetz die Vollziehung der
Bestimmungen des Bezügegesetzes für die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates, des
Europäischen Parlaments und der Volksanwaltschaft sowie für den Präsidenten des
Rechnungshofes.
Derzeit beziehen 253 Personen Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz.
Zu Frage 2:
Das sind derzeit 157
Personen.
Zu Frage:
Wie bereits in der Anfragebeantwortung 23/ABPR, XX.GP-NR,
vom 12. Februar 1998 zur
Anfrage
der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Genossen ausgeführt, haben im Jahre
1997
vom
Optionsrecht gemäß § 49 f Bezügegesetz 40 Personen Gebrauch gemacht.
Zu Frage 4:
Derzeit beziehen 15 Personen einen verminderten Ruhebezug gemäß § 49g Bezügegesetz.
Zu Frage 5:
Der Aufwand für Ruhe-
und Versorgungsbezüge betrug
2003: EUR 16.798.243,30
2004: EUR 16.825.402,60
2005: EUR 16.729.412,30
Zu Frage 6:
Da das Bezügebegrenzungsgesetz 1997
Pensionen für politische Funktionäre grundsätzlich
nicht
mehr vorsieht, werden Pensionsbeiträge gemäß § 12 Bezügegesetz nur mehr von
einer
geringen Anzahl von
Politikern geleistet, nämlich von jenen, die noch im „alten
Pensionssystem"
verblieben sind. Die Höhe der Einnahmen
beträgt daher
2003: EUR 504.539,50
2004: EUR 428.722,10
2005: EUR 389.193,47
Zu Frage 7:
Die Einnahmen aus
dem Beitrag gemäß § 44 n Bezügegesetz betrugen:
2003: EUR 1.207.512,20
2004: EUR 1.423.442,20
2005: EUR 1.391.131,20