44/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsident des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 4. April 2006 an den
Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 48/JPR betreffend Leistungen und
Beiträge nach dem Bezügegesetz gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1:

Dem Präsidenten des Nationalrates obliegt gemäß § 50 Bezügegesetz die Vollziehung der

Bestimmungen des Bezügegesetzes für die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates, des

Europäischen   Parlaments   und   der  Volksanwaltschaft   sowie   für  den   Präsidenten   des

Rechnungshofes.

Derzeit beziehen 253 Personen Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz.

Zu Frage 2:

Das sind derzeit 157 Personen.

 


Zu Frage:

Wie bereits in der Anfragebeantwortung 23/ABPR, XX.GP-NR, vom 12. Februar 1998 zur
Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Genossen ausgeführt, haben im Jahre 1997
vom Optionsrecht gemäß § 49 f Bezügegesetz 40 Personen Gebrauch gemacht.

Zu Frage 4:

Derzeit beziehen 15 Personen einen verminderten Ruhebezug gemäß § 49g Bezügegesetz.

Zu Frage 5:

Der Aufwand für Ruhe- und Versorgungsbezüge betrug
2003:    EUR   16.798.243,30
2004:    EUR   16.825.402,60
2005:    EUR   16.729.412,30

Zu Frage 6:

Da das Bezügebegrenzungsgesetz 1997 Pensionen für politische Funktionäre grundsätzlich
nicht mehr vorsieht, werden Pensionsbeiträge gemäß § 12 Bezügegesetz nur mehr von einer
geringen Anzahl von Politikern geleistet, nämlich von jenen, die noch im „alten Pensionssystem"
verblieben sind. Die Höhe der Einnahmen beträgt daher

2003:     EUR   504.539,50

2004:     EUR   428.722,10

2005:     EUR   389.193,47

Zu Frage 7:

Die Einnahmen aus dem Beitrag gemäß § 44 n Bezügegesetz betrugen:
2003:    EUR   1.207.512,20
2004:    EUR   1.423.442,20
2005:    EUR   1.391.131,20