Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer
Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:
Bundesgesetz
vom 27. September 1989 über Versuche an lebenden Tieren
(Tierversuchsgesetz 1988, BGBl. Nr.
501/1989 i.d.F. BGBl. Nr. 169/1999, geändert durch:
BGBl. Nr. 136/2001 vom 27.12.2001)
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ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht,
als ersten Schritt ein Tierversuchsverbot an allen
Großen Menschenaffen gesetzlich zu
implementieren
- aufgrund § 4(2) Tierversuchsgesetz 1989 entsprechend dem "anerkannten
Stand der Wissenschaff und den "Erkenntnissen der
Verhaltensforschung".
Die Verhaltensforschung der letzten Jahre konnte den
Beweis führen, dass die Großen
Menschenaffen
(Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang-Utans) dem Menschen sehr
ähneln,
über ein reiches Gefühlsleben sowie über Sinn für Humor verfügen, zu
kulturellen
Leistungen
befähigt sind, sich intelligent verhalten, sprachliche Fähigkeiten besitzen,
starke
familiäre Bindungen entwickeln
und ein komplexes Sozialleben
haben. So gelangt
beispielsweise
Jane Godall, die weltweit bekannte und renommierte Primatenforscherin, zu
dem
Schluss, dass Tierversuche an Schimpansen unethisch seien. (Jane Goodall: Why is it
Unethical to use Chimpanzees in the
Laboratory? In: ATLA 23, S. 615-620, 1995.). Kürzlich
haben Wissenschafter vorgeschlagen, die Schimpansen in
die Gattung "Homo"
aufzunehmen,
da die genetischen Übereinstimmungen zwischen den Schimpansen und dem
Homo
sapiens so frappant sind (http://www.med.wayne.edu).
Gestützt auf diese empirischen Erkenntnisse formulierten Wissenschaftler der
Fachrichtungen
Anthropologie, Ethologie, Psychologie, Ethik und Rechtswissenschaft unter
dem Schlagwort der "Gemeinschaft der
Gleichen" Schutzziele. Die
Grundsätze dieser
Deklaration sind in drei Artikel
niedergelegt. Art. 1 betrifft das Recht auf Leben. Danach
dürfen Mitglieder dieser Gruppe
außerhalb von festgelegten Situationen - wie der Notwehr
oder dem Notstand - nicht getötet
werden. Art. 2 dient dem Schutz der individuellen
Freiheit und verbietet willkürliche Freiheitsberaubungen.
Art. 3 schließlich enthält ein
Verbot der Folter. Danach darf einem Mitglied der Gemeinschaft weder böswillig noch für
einen "angeblichen Nutzen" wissentlich ernsthafter Schmerz zugefügt werden.
Die
Formulierungen der Deklaration laufen auf ein Konzept einer abgestuften
Rechtsgleichheit
hinaus.
Fortschrittliche Staaten haben schon ein Verbot von
Tierversuchen an den Großen
Menschenaffen
beschlossen: so Neuseeland, Großbritannien, Holland und zuletzt Schweden.
In Deutschland werden seit 1990 keine
Experimente mehr an den Großen Menschenaffen
durchgeführt. In Österreich gibt es
de facto seit 1999 keine Experimente mehr an den
nächsten Verwandten des Menschen.
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