18/BI XXII. GP
Eingebracht am 05.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Mit Ihrer Unterschrift treten Sie für Menschenwürde ein! |
|
Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben österreich:
Für Menschenwürde und
gegen Experimente mit dem Leben
Die
Aktion Leben Österreich setzt sich für den Schutz menschlichen Lebens
in allen Lebensphasen ein, von der
Empfängnis bis zum natürlichen Tod.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind Schwangerenberatung und praktische Hilfe sowie
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit für Wert und Würde menschlichen
Lebens.
Experimente am Beginn des Lebens, die dazu
führen, dass Embryonen
als Rohstoff benutzt,
manipuliert oder zerstört werden, lehnen wir ab
Medizinischer Fortschritt kann auch auf
anderem Weg erzielt werden.
Wir
rufen auf zu einer Parlamentarischen Bürgerinitiative.
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie Einfluss
auf Entscheidungen
des Gesetzgebers!
Wir fordern den
Nationalrat dazu auf: • ein wirksames und generelles Verbot des Klonens von
Embryonen zu
|
Prominente wie Kardinal Dr. Franz König haben bereits unterzeichnet!
Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben Österreich - warum?
„Jeder Mensch soll das Recht auf Fortführen seines Lebens von Anfang an haben."
Dietmar Mieth, katholischer Moralphilosoph.
Warum fordern wir ein gesetzliches Klonverbot?
Klonen von Menschen
lehnen wir als Verstoß gegen die Menschenwürde ab. Viele
unterscheiden zwischen dem so genannten „reproduktiven" und dem
„therapeutischen"
Klonen. Das Klonen, das zur Geburt eines Kindes führen soll, stößt auf breite
Ablehnung.
Beim „therapeutischen" Klonen - das
treffender als „Forschungsklonen" zu bezeichnen ist -
scheiden sich die Geister. Hier soll ein Embryo erzeugt werden, um
möglicherweise als
Ersatzgewebe für einen anderen zu dienen. Als Methode, die den Menschen an
seinem
Beginn als Rohstoff verwendet, lehnen wir das Forschungsklonen ab.
Warum fordern wir, die Präimplantationsdiagnostik gar nicht erst zuzulassen?
Bei
der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden Embryonen künstlich erzeugt, um
einer
Qualitätskontrolle bzw. einer
genetischen Diagnostik unterworfen zu werden. Das Ziel ist,
nicht-passende Embryonen auszusortieren.
Die PID fördert die Vorstellung, dass Menschen
mit Behinderungen „verhinderbar" seien. Sie erzeugt zudem eine fragwürdige
Vorstellung
davon, dass Kinder mit bestimmten Merkmalen „machbar" sind. PID öffnet die
Tore für die
Zeugung auf Probe, für biologische Selektion. Wir wollen nicht, dass
Menschen sich
künftig einmal für ihre Existenz entschuldigen müssen.
Warum fordern wir, die Forschung mit adulten Stammzellen
zu fördern,
anstatt die
Forschung an embryonalen Stammzellen zu erlauben?
Zur
Gewinnung adulter Stammzellen muss kein Embryo zerstört werden. Adulte
Stammzellen
findet man im Knochenmark, im Gehirn,
im Nabelschnurblut sowie in 20 weiteren Organen.
Eine wachsende Zahl von Studien belegt,
dass adulte Stammzellen das gleiche „können" wie
embryonale Stammzellen. Mit adulten Stammzellen gibt es konkrete
Erfolge, z.B. die
Verbesserung der Herzmuskel-Arbeit. Wir
sind überzeugt, dass Fortschritte in der Medizin
auf ethisch unbedenklichen, menschenwürdigen Wegen erreicht
werden können.
Warum ist der Nationalrat für unsere Forderungen zuständig?
1.
Für das Klonen von Menschen bestehen in
Österreich derzeit keine besonderen Vorschriften. Damit existiert
kein ausdrückliches Verbot. Lediglich das
Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), BGBl. Nr. 275/1992,
beschränkt die Untersuchung und
Verwendung von „entwicklungsfähigen Zellen", worunter
Kraft
gesetzlicher Definition „befruchtete Eizellen und davon
abgeleitete Zellen" verstanden werden (§ 1 Abs. 3
FMedG). Das FMedG erfasst damit nur Embryonen, die durch
Befruchtung einer Eizelle erzeugt werden,
wobei der Begriff „Embryo" im Gesetz überhaupt nicht vorkommt. Klone aus
einem Kerntransfer (Schaf
Dolly) fallen ebenso wenig darunter wie deren weitere
Klonierung durch Teilung. Diese weite Lücke betrifft
alle Zwecke, die mit dem Klonen verbunden sein
können, insbesondere das
reproduktive wie das
therapeutische
Klonen.
2.
Klonen bildet
keinen
gentechnischen
Vorgang. Das Verbot des
Eingriffs in die Keimbahn
des
Gentechnikgesetzes
greift daher ebenfalls nicht.
3.
Ein Beitritt zur Biomedizin-Konvention des
Europarates stellt auch keine taugliche Lösung dar, da gerade
die Embryonenforschung Zusatzprotokollen vorbehalten und
überdies bezüglich des „therapeutischen
Klonens"
ein derartiges Protokoll nicht absehbar ist.
4.
Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ergibt sich nur
durch eine einschränkende Auslegung der
Untersuchungsbeschränkung des FMedG für
entwicklungsfähige Zellen. Das Verbot gilt keinesfalls für
andere menschliche Embryonen und ist
mit einer völlig unangemessen niedrigen Strafandrohung abgesichert
(reines Verwaltungsstrafdelikt).
5.
Die
Forderung, die Forschung an adulten Stammzellen zu
fördern, betrifft insbesondere auch die
Mitwirkung Österreichs an Rechtsakten der Europäischen
Gemeinschaft. Ein ausdrückliches innerstaatliches
Forschungsverbot für embryonale Stammzellenforschung ist
daneben ein Gebot der Stunde, um den
bequemsten aber ethischen nicht tragbaren Weg der zwingend
verbrauchenden Forschung und in weiterer
Folge
auch verbrauchenden Anwendung von menschlichen Embryonen zu unterbinden.
6.
Die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers
ergibt sich insbesondere aus Art.
10 Abs. 1 Z. 2 (äußere
Angelegenheiten),
Z. 6 (Zivilrechtswesen und Strafrecht) und Z. 12 (Gesundheitswesen) sowie Art.
12 Abs.
1 Z. 1 (Grundsatzgesetzgebung betreffend
Heil- und Pflegeanstalten) B-VG. Dr. Johann Hager
Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben Österreich
Für Menschenwürde und
gegen Experimente mit dem Leben
•
Jeder und jede von uns hat als Embryo angefangen, der aus
der Verschmelzung
von
Ei- und Samenzelle hervorgegangen ist.
•
Niemand von uns wurde genetisch getestet, ob er überhaupt
geboren werden
soll.
•
Wir sind aus mütterlichem und väterlichem Erbgut und
vielfältigen Einflüssen
unserer
Umwelt zu der geworden, die wir sind bzw. zu dem geworden, der wir
sind.
Experimente am Beginn des Lebens, die dazu führen, dass
Embryonen als Rohstoff
benutzt, manipuliert oder zerstört werden, sind unvereinbar mit der
Menschenwürde.
Deshalb
lehnen wir sie ab. Medizinischer Fortschritt kann auch auf anderem Weg
erzielt werden.
Wir fordern deshalb den Nationalrat auf,
•
ein wirksames und generelles Verbot des Klonens von
Embryonen zu
beschließen,
•
die genetische Frühdiagnostik an künstlich (in vitro)
erzeugten Embryonen
(Präimplantationsdiagnostik= PID) zum Zweck der Selektion nicht
zuzulassen sowie
•
die Forschung mit adulten Stammzellen zu fördern,
anstatt die Forschung an embryonalen Stammzellen zu erlauben.
Ungeachtet von Beschlüssen der EU-Kommission oder des
Europarates wollen wir in
Fragen der Biomedizin
einen eigenständigen Weg gehen. Wir rufen dazu auf, auf
internationaler Ebene für die Meinungsbildung
im Sinn unserer Forderungen zu
wirken.