2/BI XXII. GP

Eingebracht am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Republik Österreich
Präsident d. Nationalrates
Univ.Prof.Dr. Heinz Fischer
Dr. Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien

Betreff: Bürgerinitiative - Pensionsreform Öffentlicher Dienst
Sehr geehrter Herr Präsident Univ. Prof. Dr. Fischer!

Wir sind eine kleine Gruppe, aller Fraktionen, die energisch gegen den vorgelegten Entwurf zur Pensionsreform Einspruch erhebt. In einer konstruktiven Form haben wir aber auch Vorschläge zu einer kommenden Pensionsreform gemacht.

Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, eine Bürgerinitiative im Nationalrat
einzubringen. Von einer einfachen Unterschriftenaktion im 22. Wiener Gemeindebezirk mit
dem Ziel 500 Unterschriften zu erreichen, hat sich diese Aktion rasch über Wien bis in die
Bundesländer ausgedehnt. Ohne jede Werbung oder weiteres zutun, sind uns in knapp
2 Wochen fast 7000 Unterschriften zugegangen.

Diese Anzahl ist ein Zeichen, wie sehr der vorgelegte Entwurf zur Pensionsreform die
Menschen berührt. Sich den Argumenten einer Pensionsreform zu verschließen, ist der
falsche Weg. Wir fordern aber eine sozial gerechte dem Lebensalter angepasste
Pensionsreform mit entsprechenden Übergangsfristen.

Wir ersuchen Sie höflichst, unsere Bürgerinitiative an den/die zuständigen Ausschuss/
Ausschüsse für die kommenden Beratungen der Pensionsreform weiterzuleiten.

Hochachtungsvoll


BÜRGERINITIATIVE betreffend

Pensionsreform - Öffentlicher Dienst

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:

PENSIONSREFORM

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, bei der geplanten Pensionsreform   folgende Punkte zu
berücksichtigen:

1.       Allenfalls notwendige Reformen dürfen nicht kurzfristig erfolgen, sondern müssen
entsprechend dem Vertrauensgrundsatz unter Bedachtnahme auf die
Altersstrukturen und unterschiedlichen Auswirkungen angesetzt werden.

2.       Es ist Bedacht zu nehmen, dass durch Abschläge im Krankheitsfall kein Nachteil für
Betroffene im Sinne des Generationenvertrages eintritt.

 

Begründung:

 

Mit dem Eintritt in den „Öffentlichen Dienst" haben die Unterzeichneten das Gehalts- und
Pensionssystem akzeptiert. Insbesondere haben sie zu Dienstbeginn geringere Gehälter als
vergleichbare ASVG - Versicherte in Kauf genommen.

Seit 1997 kam es bereits zu gravierenden Einschnitten. Glaubhaft wurde dabei versichert, das
Pensionssystem sei dadurch langfristig gesichert. Aufgrund dessen hat man folgende
Verschlechterungen akzeptiert:

1.   Kürzung der Hinterbliebenen - Pension
2.   Beginn eines Durchrechnungszeitraumes
3.   Einführung eines Pensionssicherungsbeitrages
4.   Ab dem Jahr 2000 wurde die verpflichtende Lebensarbeitszeit um 1, 5 Jahre verlängert.

 

Schon heute ist das Pensionsantrittsalter für Frauen im Öffentlichen Dienst 61,5 Jahre und somit
um 5 Jahre höher als im ASVG Pensionssystem.

 

 

Die Unterzeichneten fordern für alle Altersgruppen - Die Grundlage muss für alle
Bediensteten die Gesamtlebensverdienstsumme sein. Diese darf sich infolge einer Änderung
der Durchrechnung nicht verringern.

 

Die Unterzeichneten fordern für die über 50-iährigen eine Minimierung der Abschläge, weil
in diesem Lebensabschnitt der Aufbau einer zweiten Pensionssäule nicht mehr möglich ist.
Auch die Lebensarbeitszeit darf nicht erhöht werden.

 

Die Unterzeichneten fordern für die über 40-iährigen die Sicherstellung einer
Pensionsvorsorge aufgrund der bisher erbrachten Leistungen.

 

Die Unterzeichneten fordern für Neueinsteiger und diejenigen, die freiwillig in ein neues
Besoldungsrecht optieren wollen, geänderte Gehalts- und adaptierte Pensionsmodelle