23/BI XXII. GP

Eingebracht am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Bürgerinitiative Pfaffenberg

________________________________________________________________________

Unterstützungserklärungen

15. Oktober 2004

-
8. Dezember 2004

Die Bürgerinitiative Pfaffenberg setzt sich seit ca. 1 Jahr für die

Ø    Erhaltung der Bergsilhouette des Pfaffenberges

Ø    Reduktion der Staubimmissionen durch den Steinbruch
    
Pfaffenberg

(dadurch wird eine Reduktion des gesundheitsgefährdenden lungengängigen
Feinstaubes PM10 angestrebt)

Ø       Reduktion der Sprengerschütterungen

           (dadurch werden weitere Gebäudeschäden hintangehalten)

Ø    Reduktion der Lärmemissionen

Ø    Einhaltung der behördlich genehmigten Betriebszeiten durch
den Steinbruchbetreiber

Ø    Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für den Abbau

ein.


 

BÜRGERINITIATIVE betreffend

Steinbruch Pfaffenberg

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:

 

Die Berghauptmannschaft Wien (Bundesbehörde) hat 1997/1998 die Erweiterung des
Steinbruches Pfaffenberg in Hainburg an der Donau bewilligt. Diese Genehmigung ist in
Form von Sicherheitsmaßnahmen für 60 Jahre erfolgt.

 

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, folgende Punkte zu überprüfen:

Die Genehmigung der Abbaumaßnahmen erfolgte 1998 unter dem §203 Abs.2 des
Berggesetzes.

   Welche Gefahren sind vom Betrieb des Steinbruches ausgegangen, dass die
   
Berghauptmannschaft Wien veranlasst war, Sicherheitsmaßnahmen aufzutragen?

   Welche fremde Personen bzw. fremde Sachen waren durch den Abbaubetrieb
    gefährdet?

   Wurde von der Berghauptmannschaft geprüft, ob der Steinbruch mit dem
    geltenden Raumordnungsgesetz im Einklang steht?

   Wurde von der Berghauptmannschaft geprüft, ob die umliegenden
   
Siedlungsgebiete durch den Steinbruchbetrieb beeinträchtigt werden?

   Warum wurde die Erweiterung des Abbaugebietes bewilligt, obwohl für das
    Projektgebiet keine Rodungsbewilligung vorlag?

   Warum wurde für das Abbauvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung
   
durchgeführt, obwohl die Schwellwerte des damals geltenden UVP-Gesetzes
    überschritten wurden?

   Wurde von der Berghauptmannschaft die schriftliche Vereinbarung zwischen der
    Stadtgemeinde Hainburg und dem Steinbruchbetreiber aus dem Jahr 1981, in der
    die Erhaltung der Bergsilhouette vereinbart wurde, berücksichtigt?

Die Berghauptmannschaft Wien hat am 24.08.1992 die Gewinnungsbewilligung für sieben
Abbaufelder (Hollitzer I - Hollitzer VII) erteilt.

   Warum wurde die Gewinnungsbewilligung für das Abbaufeld Hollitzer I erteilt,
    obwohl diese Grundstücke sich nicht im Eigentum des Bewilligungswerbers
    befunden haben?

   Warum wurde die Gewinnungsbewilligung für die o.a. Abbaufelder erteilt, obwohl
   
der Abbau bis zu 60m an Siedlungsgebiet heranreicht?