Anliegen:
Der Nationalrat wird ersucht, ein
Schienenlärmschutzgesetz auszuarbeiten und zu
beschließen, welches für Anrainer von Eisenbahnstrecken Zumutbarkeitsgrenzen
festlegt,
die
sich im Einklang mit den Vorgaben der WHO befinden. Dabei sind die
Zielsetzungen der
EU-Umgebungslärmrichtlinie,
wie beispielsweise der Schutz ruhiger Gebiete auf dem Land
und der verstärkte Lärmschutz am Abend ebenfalls in einem ausreichenden Maß
zu
berücksichtigen. Weiters ist das Verursacherprinzip bei Verkehrslärm
festzulegen, wonach
der (die) Infrastrukturerhalter zur Lärmsanierung einschließlich der
Übernahme der Kosten
verpflichtet
wird.
Begründung:
Die derzeit angewendeten Zumutbarkeitsgrenzen It. SCHIV
(Schienenverkehrslärm-
immissionsschutzverordnung) bieten keinen ausreichenden Schutz für die
betroffenen
Anrainer, da sie deutlich über den Grenzwerten aller anderen Richtlinien
liegen (z. B.
ÖAL-Richtlinie, Vorgaben WHO) und sich nicht an umwelthygienischen Standards
(ÖNORM
S5021) orientieren. Darüber hinaus wird It. SCHIV der sogenannte
Schienenbonus
angewendet,
der durchaus nicht internationaler Standard ist, sondern europaweit lediglich
noch
in Deutschland, Schweiz und Frankreich in Gebrauch ist. Kritisch zu
betrachten ist auch
der
Umstand, dass für die Zumutbarkeit des Schienenlärms „Mittelungswerte"
und nicht die
umwelthygienisch relevanten Lärmspitzen herangezogen werden.
Bei
der Neutrassierung von Eisenbahnstrecken (z. B. Koralmbahn, Südbahn und
Eisenbahn-
hochleistungsstrecke
Zentralraum Kärnten) sollte hinsichtlich der Bedeutung und
Nachhaltigkeit auf die Umsetzung umweltmedizinischer Standards ausreichend
geachtet
werden, was bei Anwendung der SCHIV-Grenzwerte nicht gewährleistet erscheint.
|