27/BI XXII. GP

Eingebracht am 30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Wien, 28.06.2005

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

Heute überreichen wir Ihnen die parlamentarische Bürgerinitiative für ein Import- und
Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen und von Hunde- und Katzenleder sowie von
daraus hergestellten Produkten,
welches in der Bevölkerung ein sehr positives Echo gefunden
hat:

3.778 Personen haben unser Anliegen durch ihre Unterschrift unterstützt!

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen!

Wir bitten den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, die vorliegende
Bürgerinitiative den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen, die die Möglichkeit wahrnehmen
können, direkt gesetzgeberische Maßnahmen - eben das erforderliche Verbot des Importes
und Handels von Hunde- und Katzenprodukten - in die Wege zu leiten, was die erklärte
Absicht dieser Bürgerinitiative ist.

Darüber hinaus ersuchen wir den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu
beschließen, dass die Erstunterzeichnerin bei den Verhandlungen teilnehmen und in der
Debatte das Wort ergreifen kann.

Die Schreckensbilder und -nachrichten über die äußerst tierquälerische Haltung von Hunden
und Katzen in Asien zum Zwecke der Fell- und Ledergewinnen reissen nicht ab. Wir sind
darüber - mit den UnterzeichnerInnen der Bürgerinitiative - zutiefst erschüttert, zumal wir
dafür ebenso verantwortlich wie mitschuldig sind, weil der größte Teil der Hunde- und
Katzenprodukte für den europäischen Markt bestimmt sind.

Wir bitten Sie daher, sich dieser Verantwortung zu stellen und im Sinne tausender Menschen
in Österreich ein Verbot zu erlassen. Danke!


BÜRGERINITIATIVE betreffend

 

ein    Import-    und    Handelsverbot    von    Hunde-    und    Katzenfellen     und    von
Hunde- und Katzenleder sowie von daraus hergestellten Produkten

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:

 

Bundesgesetz   über   die    Durchführung   des    Warenverkehrs    der   Ein-    und    Ausfuhr
(Außenhandelsgesetz 1995 - AußHG 1995) in der geltenden Fassung

ANLIEGEN:

 

Der Nationalrat wird ersucht,

 

ein Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen und von Hunde- und
Katzenleder sowie von daraus hergestellten Produkten gesetzlich zu implementieren.

 

Schreckensbilder und -nachrichten aus Asien

Nordchina: Ein Hund wird an einem Drahtseil aufgehängt, mit einem Messer in die Leiste
gestochen. Ein minutenlanger Todeskampf beginnt. Das Fell wird schon abgezogen bevor das
Tier tot ist. Er wird eigens für den Pelzexport - auch nach Österreich - getötet!  In
chinesischen Hundefarmen werden bevorzugt Schäferhunde gehalten - ausschließlich zur
Fellgewinnung - bei minus 20 Grad, damit das Fell schön dicht wird. Sie werden sehr oft
noch lebend gehäutet.
Katzen   werden   in   einem   Käfig   gehalten.   Mit   einer   Drahtschlinge   wird   eine   Katze
herausgeangelt und stranguliert. Ihr Todeskampf dauert - vor den Augen der anderen Tiere -
etwa 5 Minuten lang. Die Katzenfelle kommen aus China und den Philippinen. Das Fell wird
zu     Rheumadecken     und     Kragenbesätze     verarbeitet.     Aus     Katzenhaut     werden
Trommelbespannungen hergestellt.

Mit derartigen  Bildern schockte  uns  schon   1998  der  bekannte  Filmemacher Manfred
Karremann mit seinem Bericht über die Katzen- und Hundevermarktung in Fernost aufs
Äußerste (z.B. im Stern Nr. 51/98, RTL am 13.12.98 „Die große Reportage"). Seither reissen
die Berichte über die unvorstellbar tierquälerische grauenhafte Haltung und Tötung von
Hunden und Katzen speziell zur Gewinnung ihrer Häute und Pelze - vor allem für den
europäischen Mark - nicht ab. Jährlich sollen in Asien (China, Korea, Thailand, Philippinen,
Taiwan) über 2 Millionen Hunde und Katzen wegen ihres Felles getötet und exportiert
werden.

 

 

Ungenaue bis gar keine Deklaration der Produkte

Die Produkte werden nicht eindeutig oder gar nicht deklariert. Somit weiss der Käufer/die
Käuferin   in   Europa   beim   Kauf  von   Produkten   wie   (Golf-)   Handschuhe,   Gürtel,
Autopolsterungen,    Schuhe,    Stiefel,    Schischuhe,    Ledermöbel,    Hundekauspielzeuge,
Kragenbesätze, Verbrämungen etc. gar nicht, dass es sich hierbei um verwertete Hunden und
Katzen handelt.

(Fortsetzung auf Seite 2)


Bei   Fell-   und   Lederprodukten   werden   verschleiernde   Namen,   Phantasienamen   oder
allgemeine Bezeichnungen verwendet, wie etwa Echtpelz oder Orthopädisches Leder. Der
Konsument/die Konsumentin wird bewusst in die Irre geführt oder überhaupt nicht informiert.
Selbst Fachleute können bei den Produkten nicht immer genau feststellen, um welche Tierart
es sich hierbei handle.

 

Verstoss gegen unsere sittliche Kultur

Abgesehen von den grauenhaften durch nichts zu rechtfertigenden Tierquälereien bei der
Haltung und Tötung der Hunde und Katzen und der mangelhaften bis fehlenden Deklaration,
für die wir uns durch den Import und Vekauf ebenso mitschuldig machen, muss respektiert
werden, dass für uns Hunde und Katzen Haustiere darstellen, zu denen wir eine besonders
enge, emotionelle Bindung pflegen, so dass die Verwertung von Hunden und Katzen einen
eklatanten Verstoss gegen unsere sittliche Kultur darstellt.

 

EU begrüßt innerstaatliche Lösung

Obwohl sich die EU-ParlamentarierInnen im Jahre 2003 mit 314 Unterschriften mehrheitlich
für ein Import-, Export-, Handels- und Erzeugungsverbot von Hunde- und Katzenfellen
ausgesprochen haben, ist es zu keinem EU-Kommissions-Verordnungsvorschlag gekommen.
Doch EU-Verbrauchschutzkommissar Byrne „ermunterte die Mitgliedstaaten, zunächst auf
nationaler Ebene Importverbote zu erlassen", wie dem Bericht über die Tagung des Rates für
Landwirtschaft und Fischerei vom 17.11.2003 in Brüssel zum Tagesordnungspunkt EU-
Importverbot für Hunde- und Katzenfelle zu entnehmen ist. Auch aus diesem Grund möchten
wir   nun    an   die    österreichischen   ParlamentarierInnen    appellieren,    zumindest    das
innerstaatliche   Verbot   durchzusetzen.   Frankreich,   Belgien,   Italien,   Griechenland   und
Dänemark haben dies auch schon vollzogen.

 

Importverbot ist WTO-konform

Dass das Importverbot von Hunde- und Katzenfellen sehr wohl eine WTO-konforme Lösung
darstellen kann, beweisen die USA, die seit dem Jahre 2000 ein derartiges Verbot erlassen
haben.