DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich (Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz; OrientKG) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2003 04 11

 

 

Christoph Hagen     Herwig Hösele

         Schriftführung Präsident des Bundesrates