DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert und ein Bundesgesetz über die Europawahl 2004 erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 18

Christoph Hagen            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates