Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 3. Dezember 2003
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in der
französische Sprachfassung dadurch zu erfolgen, dass diese zur
öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegt.
Mag. Dr. Josef Trinkl Dr.
Andreas Khol
Schriftführer Präsident