Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 3. Dezember 2003

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in der französische Sprachfassung dadurch zu erfolgen, dass diese zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegt.

Mag. Dr. Josef Trinkl              Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident