DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend eine Änderung von Anhang II des Übereinkommens betreffend die
Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 12 18
Christoph
Hagen Hans
Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates