DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend eine Änderung von Anhang II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 18

Christoph Hagen            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates