DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 05 15
Hedda Kainz Herwig Hösele
Schriftführung Präsident des Bundesrates