Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 28. Jänner 2004
den Abschluss des gegenständlichen
Staatsvertrages samt Anlagen, dessen Ziffern 1 und 2 in Abschnitt II
verfassungsändernd sind, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Mag.Dr. Josef Trinkl Dr.
Andreas Khol
Schriftführer Präsident