DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend die Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 13

                 Johanna Schicker  Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates