DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale Emissionshöchst­mengen für bestimmte Luftschad­stoffe (Emissionshöchstmengengesetz-Luft, EG-L) erlassen sowie das Ozongesetz und das Immissions­schutzgesetz-Luft geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2003 05 15

Hedda Kainz     Herwig Hösele

         Schriftführung Präsident des Bundesrates