DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (Emissionshöchstmengengesetz-Luft, EG-L) erlassen sowie das Ozongesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 05 15
Hedda Kainz Herwig Hösele
Schriftführung Präsident des Bundesrates