DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem familien- und erbrechtliche Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert werden (Familien- und  Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 - FamErbRÄG 2004), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 09

 

 

Sissy Roth-Halvax       Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates