DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 09

 

 

Sissy Roth-Halvax       Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates