DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für
die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 09
Sissy Roth-Halvax Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des
Bundesrates