DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 24

Ilse Giesinger            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates