DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des
Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von
Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 22
Ilse
Giesinger Anna Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates