DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz - ImmoInvFG) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 1993, das Kapitalmarkt­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter­vorsorge­gesetz, das Pensionskassengesetz, das Finanzmarkt­aufsichts­behördengesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaft­steuergesetz 1988 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 24

Ilse Giesinger            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates