Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 9. Juli 2004
den Abschluss des gegenständlichen
Staatsvertrages, dessen Art. 2 Abs. 3.1 bis 3.4, Art. 6 Abs. 2 bis 4, Art. 8,
Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 sowie Art. 10 Abs. 4 verfassungsändernd sind, bei
Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit
Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Astrid Stadler Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident