DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 9. Juli
2004 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union über die Rechtsstellung des zum Militärstab der Europäischen Union
abgestellten beziehungsweise abgeordneten Militär- und Zivilpersonals, der
Hauptquartiere und Truppen, die der Europäischen Union gegebenenfalls im Rahmen
der Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben im Sinne des Artikels 17 Absatz
2 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich Übungen, zur
Verfügung gestellt werden, sowie des Militär- und Zivilpersonals der
Mitgliedstaaten, das der Europäischen Union für derartige Aufgaben zur
Verfügung gestellt wird (EU-Truppenstatut) samt Erklärungen
1. gegen den Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im
Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 07 22
Ilse
Giesinger Anna Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates