Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 13. Oktober 2004
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der französischen und russischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass diese zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegen.
Astrid Stadler Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident