Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 13. Oktober 2004

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der französischen und russischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass diese zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegen.

 

          Astrid Stadler    Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident