DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 05

 

 

Sissy Roth-Halvax          Anna Elisabeth Haselbach

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates