DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den Ersatz von Schäden aufgrund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder Verurteilung (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 - StEG 2005) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 05
Sissy Roth-Halvax Anna
Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates