DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 02

 

 

Sissy Roth-Halvax          Anna Elisabeth Haselbach

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates