DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004
12 02
Sissy Roth-Halvax Anna Elisabeth
Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates