DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004)
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. den im Artikel 1 des Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004
12 20
Sissy Roth-Halvax Anna Elisabeth
Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates