DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatz­steuergesetz 1994 und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 03 13

 

 

Hedda Kainz     Herwig Hösele

         Schriftführung Präsident des Bundesrates