DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 03 13
Hedda Kainz Herwig Hösele
Schriftführung Präsident des Bundesrates