Der Nationalrat
hat in seiner Sitzung
am 10. Dezember
2004
folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in chinesischer,
dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer,
niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache durch
Auflage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu
erfolgen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident