Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 10. Dezember 2004

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in chinesischer, dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu erfolgen.

 

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident