DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Versicherungssteuergesetz 1953, das  Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 02 02

 

 

Sissy Roth-Halvax           Mag. Georg Pehm

         Schriftführung Präsident des Bundesrates