DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005 03 17
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates