Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 2. März 2005

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages - dessen Art. 1, 2, 3, 10 und 11 verfassungsändernd sind - wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittel­mehrheit genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die dänische, englische, französische, griechische, italienische, niederländische, portugiesische und spanische Sprachfassungen, hinsichtlich der französischen Sprachfassung mit Ausnahme des Anhangs, dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

Jakob Auer Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident