DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
04 14
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates