DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverordnung zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 25
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates