DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das  Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 25

 

 

Sissy Roth-Halvax           Mag. Georg Pehm

         Schriftführung Präsident des Bundesrates