DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 25
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates