Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 11.Mai 2005
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen verfassungsändernen Staatsvertrages wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung aller Sprach-fassungen dieses Staatsvertrages mit Ausnahme der deutschen dadurch zu erfolgen, dass diese zur Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident