DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird
1. keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005
05 25
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates