DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz - ZessRÄG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
05 25
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates