DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz 2005 - KartG 2005)  

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2005 06 23

 

 

Sissy Roth-Halvax           Mag. Georg Pehm

         Schriftführung Präsident des Bundesrates