DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz 2005 - KartG 2005)
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005
06 23
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates