DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Wettbewerbsgesetznovelle 2005) keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 06 23

 

 

Sissy Roth-Halvax           Mag. Georg Pehm

         Schriftführung Präsident des Bundesrates