DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Wettbewerbsgesetznovelle 2005) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
06 23
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg
Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates