DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005 07 21
Sissy Roth-Halvax Peter Mitterer
Schriftführung Präsident des Bundesrates