DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

1.       gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.       dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2005 07 21

 

 

Sissy Roth-Halvax          Peter Mitterer

         Schriftführung Präsident des Bundesrates