DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz - A-QSG) erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 21
Sissy Roth-Halvax Peter
Mitterer
Schriftführung Präsident des Bundesrates