DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz, das Wert­papieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 21

 

 

Sissy Roth-Halvax          Peter Mitterer

         Schriftführung Präsident des Bundesrates