DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jahres 2005 gewährt wird keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 13
Sissy Roth-Halvax Peter
Mitterer
Schriftführung Präsident des Bundesrates