1063 der Beilagen XXII. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur
10. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds
(ADF‑X)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich an der 10. allgemeinen
Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe
von 67 755 379 EUR.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der
Bundesminister für Finanzen betraut.